Vorbemerkung

Zur Vereinfachung und zum besseren Verständnis wird in der Beitragsordnung die männliche Form der Anrede für beide Geschlechter verwendet.


Ehrenordnung

  1. Allgemeines
    1. Die Ehrenordnung ist in Verbindung mit der Vereinssatzung Grundlage für Ehrungen innerhalb des TGV.
    2. Vorschlagsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder.
    3. Vorschläge für Ehrungen müssen spätestens bis zum 30.11. eines jeden Jahres, schriftlich und mit Begründung, an den 1. Vorsitzenden gerichtet und in der Geschäftsstelle eingereicht werden.
    4. Der erweiterte Vorstand prüft, ob die für eine Ehrung vorgeschlagene Person den Anforderungen für Ehrung entspricht, und legt das Ergebnis seiner Prüfung dem Hauptausschuss vor.
    5. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorstand entscheidet der Hauptausschuss. Für die Beschlussfassung bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Hauptausschussmitglieder in einer geheimen Abstimmung.
    6. Die zu Ehrenden werden von der jeweiligen Abteilungsleitung benachrichtigt und um ihr formloses Einverständnis gebeten.
    7. Die Ehrungen werden von einem Vorstandsmitglied oder dem Ehrenvorsitzenden vorgenommen.
    8. Diese Ehrenordnung gilt nicht für Ehrungen durch Verbände. Solche Ehrungen werden den jeweiligen Verbänden vom Hauptverein oder von den Abteilungen über den Hauptverein vorgeschlagen. Die Durchführung von Verbandsehrungen erfolgt in der Regel im Rahmen der Jahreshauptversammlung, der Jahresfeier oder bei Ehrungen von Fachverbänden bei besonderen Abteilungsveranstaltungen.
  2. Art und Form der Ehrung
    Die Ehrenordnung des TGV „Eintracht“ Beilstein 1823 e.V. sieht folgende Ehrungen vor:

    1. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenmitglied, verbunden mit der Verleihung einer Ehrenurkunde.
    2. Ehrung für besondere Leistungen als Sportler oder Sänger (in Einzelwettbewerben oder innerhalb einer Mannschaft bzw. eines Chores) durch Verleihung einer Leistungsnadel in Silber oder Gold bzw. einer Urkunde: Aktivenehrung.
    3. Ehrung für besondere Verdienste als Vereinsfunktionär durch Verleihung einer Verdienstnadel in Silber oder Gold.
    4. Ehrung für langjährige Vereinszugehörigkeit durch Verleihung einer Treuenadel in Silber, Gold mit Silberkranz und Gold.
    5. Ehrung bei Geburtstagen.
    6. Ehrung bei Todesfällen.
  3. Richtlinien für die Ehrungen
    Für die einzelnen Ehrungen gelten folgende Richtlinien:

    1. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder zum Ehrenmitglied:
      Ehrenvorsitz und Ehrenmitgliedschaft sind die höchsten Auszeichnungen des Vereins. Sie werden nur an besonders verdiente Mitglieder verliehen. Eine Ehrenmitgliedschaft kann im Einzelfall auf Beschluss des Hauptausschusses auch an Nichtmitglieder verliehen werden.
      Die Ehrenmitgliedschaft beinhaltet die Befreiung vom Vereinsbeitrag und ist mit der Verleihung der Verdienstnadel in Gold verbunden. Ein zu ehrendes Mitglied sollte mindestens 20 Jahre im Verein sein.
      Die Ehrung erfolgt im Rahmen der Jahresfeier des TGV „Eintracht“ Beilstein und wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vorgenommen. Die Ehrung im Rahmen eines Empfangs durch den TGV entscheidet der Hauptausschuss im Einzelfall.
    2. Ehrung für besondere Leistungen als Sportler oder Sänger in Einzel- oder Mannschaftswettbewerben:
      1. Leistungsnadel
        Die Leistungsnadel kann verliehen werden:

        • In Silber an Spieler und Sportler, die seit 15 Jahren an Pflichtspielen bzw. Wettkämpfen regelmäßig teilgenommen haben oder an Sänger, die seit 15 Jahren regelmäßig in der Gesangsabteilung aktiv gesungen haben.
        • In Gold an Spieler und Sportler, die seit 25 Jahren an Pflichtspielen bzw. Wettkämpfen regelmäßig teilgenommen haben oder an Sänger, die seit 25 Jahren regelmäßig in der Gesangsabteilung aktiv gesungen haben.
      2. Urkunden
        • Einzelsportler und Mannschaften werden bei besonderen Leistungen durch den Hauptverein geehrt. Im Rahmen dieser Ehrung werden entsprechende Urkunden überreicht. Über eventuelle weitere Zuwendungen und deren angemessene Höhe, die sich an dem erreichten Erfolg orientiert, entscheidet der 1. Vorsitzende nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung und unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Obergrenze.
        • Die Verleihung der Leistungsnadel und der Urkunden erfolgt im Rahmen der Jahresfeier und wird durch den 1. Vorsitzenden und einen Vertreter der entsprechenden Abteilung vorgenommen. Über eine Ehrung im Rahmen eines Empfangs durch den TGV entscheidet der Hauptausschuss im Einzelfall.
      3. Ehrung für besondere Verdienste
        • Die Ehrung erfolgt durch die Verleihung einer Verdienstnadel, die verliehen werden kann:
          • In Silber an Funktionäre, die mindestens 10 Jahre ehrenamtlich tätig waren oder an (auch nicht dem Verein angehörige) Persönlichkeiten, die sich in besonderer Form um den Verein verdient gemacht haben.
          • In Gold an Funktionäre, die mindestens 20 Jahre ehrenamtlich tätig waren.
        • Die Verleihung der Verdienstnadel erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung und wird vom 1. Vorsitzenden vorgenommen.
      4. Ehrung für langjährige Vereinszugehörigkeit:
        • Für langjährige Vereinszugehörigkeit werden Treuenadeln bei folgenden Voraussetzungen verliehen:
          • In Silber nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit.
          • In Gold mit Silberkranz nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit.
          • In Gold nach 50-jähriger Vereinszugehörigkeit.
          • Nach 60-jähriger Vereinszugehörigkeit und daran anschließend alle 5 Jahre wird ein Geschenk mit Urkunde überreicht.
        • Die Ehrungen für 25-jährige Vereinszugehörigkeit erfolgen im Rahmen der Jahreshauptversammlung, die Ehrungen für längere Vereinszugehörigkeit im Rahmen der Jahresfeier. Der Hauptausschuss kann bei Bedarf einen anderen Rahmen wählen.
        • Die Ehrungen werden jeweils vom 1. Vorsitzenden vorgenommen.
      5. Ehrung bei Geburtstagen:
        • Bei Ehrenmitgliedern kann ab dem 60. Geburtstag, bei anderen verdienten Mitgliedern ab dem 70. Geburtstag, aus Anlass eines jeden runden Geburtstags eine Ehrengabe unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Obergrenze überreicht werden. Die Gratulation erfolgt bei Ehrenmitgliedern durch ein Vorstandsmitglied, bei anderen Mitgliedern durch den jeweiligen Abteilungsleiter.
        • Ab dem 70. Geburtstag kann die Ehrung durch Lieder der Gesangsabteilung umrahmt werden.
      6. Ehrung bei Todesfällen:
        • Erhält der Verein Kenntnis vom Ableben eines Vereinsmitglieds, wird – unabhängig von der Dauer der Vereinszugehörigkeit – den Hinterbliebenen durch den 1. Vorsitzenden schriftlich kondoliert.
        • Bei Funktionären und anderen Mitgliedern, die sich große Verdienste um den TGV „Eintracht“ Beilstein erworben haben, wird ein Kranz niedergelegt.
        • Beim Tod von Ehrenmitgliedern und langjährigen verdienstvollen Funktionären erfolgt bei der Trauerfeier auf Wunsch ein Nachruf durch ein Vorstandsmitglied oder einen Ehrenvorsitzenden. Auf Wunsch der Hinterbliebenen wird auch die Vereinsfahne mitgeführt.
        • Die Trauerfeierlichkeiten können außerdem durch Chöre der Gesangsabteilung umrahmt werden.
  4. Inkrafttreten
    • Diese Fassung der Ehrenordnung wurde am 18. Februar 2015 durch den Hauptausschuss be- schlossen und tritt mit demselben Datum in Kraft.