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  1. Würde – Wertschätzung – Kultur der Grenzachtung
    Ich achte die Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit in der Jugendarbeit im TGV
    „Eintracht“ Beilstein 1823 e.V. ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
  2. Grenzen achten / Nähe – Distanz
    Ich nehme die individuelle Grenzempfindung der Kinder und Jugendlichen wahr und respektiere sie. Ich achte auf Grenzüberschreitung durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Ich vertusche sie nicht und reagiere angemessen darauf.
  3. Aktiv Stellung beziehen / Kinder schützen
    Ich beziehe aktiv Stellung gegen abwertendes, gewalttätiges oder sexistischen Verhalten.
    Egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
  4. Vorbildfunktion / Abhängigkeiten verhindern
    Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen der Mädchen und Jungen.
  5. Sorgfältige Methodenauswahl
    Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass Mädchen und Jungen keine Angst gemacht wird und ihre persönlichen Grenzen nicht verletzt werden.
  6. Beratung einholen
    Bei Übergriffen oder massiven Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt
    gegen Mädchen und Jungen hole ich mir umgehend Beratung von Fachkräften. Mit diesen
    spreche ich das weitere Vorgehen ab.
  7. Grenzverletzungen
    Ich nehme Grenzverletzungen durch anderen Mitarbeitende und Teilnehmende in den
    Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst war und vertusche sie nicht.
  8. Strafandrohung
    Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und
    gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer
    Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin oder ein solches
    Verfahren gegen mich anhängig ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein
    Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies dem TGV
    „Eintracht“ Beilstein 1823 e.V. oder der Person, die mich beauftragt hat, umgehend
    mitzuteilen. (Dies bezieht sich auf folgende §§ StGB: 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a,
    181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236).