Mit dem am 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz sind die Jugendämter aufgefordert worden, mit den Vereinen Vereinbarungen zu treffen, mit dem Ziel,einschlägig vorbestrafte Personen von der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen bzw. fernzuhalten.
Der TGV „Eintracht“ Beilstein 1823 e.V. hat sich verpflichtet das Bundeskinderschutzgesetz umzusetzen.
Armin Maurer
1.Vorstand