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7. Dezember 2021
7. Dezember 2021

Wichtiger Hinweis zur Anwendung der 2G+ Regelung

Nachdem am vergangenen Freitag durch die Landesregierung BW die CoronaVO nochmals verschärft und 2G+ (d.h. geimpfte und genesene Personen benötigenbzusätzlich einen negativen Schnell- oder PCR-Test) auch für alle am Spiel beteiligten Personen angeordnet wurde, erfolgte am Wochenende eine Klarstellung zu 2G+.

„Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus- Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-plus-Regelung ausgenommen.

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mitbeiner Boosterimpfung gleichgestellt:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

D.h. Personen auf die diese Voraussetzungen zutreffen, benötigen für den Zugang zur Langhanshalle keinen Test.

Da wir angehalten sind diese Vorgaben gewissenhaft zu kontrollieren, bitten wir darum die entsprechenden Nachweise (Corona-App, Impfnachweis mit QR-Code, Personal-Ausweis und im Falle einer Testpflicht den Testnachweis) bereit zu halten und rechtzeitig vor Spielbeginn an der Halle zu sein.

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