Die folgenden Hinweise gelten für alle Besucher der folgenden Sporthallen:
Langhanshalle Beilstein
Mehrzweckhalle Gronau
Wildeckhalle Abstatt
Stettenfelshalle Untergruppenbach
Auf Grund der seit 17.11.21 in Baden-Württemberg geltenden Alarmstufe ergeben sich folgende Maßnahmen:
1. Zutritt zu den Hallen nur noch mit 2G
2. Generelle Maskenpflicht innerhalb der Sporthallen.
3. Ausnahmen vom 2G gelten für:
– symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen des Schulbesuchs teilnehmen
– symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
– bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.
Grundlage für diese Vorgaben sind die „Regelungen für den Freizeit- und Amateursport des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 5. November 2021“ (siehe Anlage).
Die Stadt Beilstein, als Eigner der Langhanshalle, hat diese Regelungen ohne Ausnahmen übernommen und macht hierbei auch keine Unterscheidung zwischen Amateur- und Profisport.
Wir bitte die Besucher jeweils die entsprechenden Nachweise, sowie legitimierende Ausweisdokumente am Eingang bereit zu halten.
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